Die Abgabenhinterziehung

Was ist die Abgabenhinterziehung?

Die Abgabenhinterziehung ist ein Vergehen aus dem Finanzstrafrecht.

Die Abgabenhinterziehung ist in § 33 FinStrG geregelt. Abgabenhinterziehung ist die vorsätzliche Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht. Die Abgabenhinterziehung wird begangen durch jemanden der zur Abgabe oder zum Steuerabzug verpflichtet ist. Das ganze muss vorsätzlich passieren. „Vorsätzlich“ bedeutet, dass der Täter die Abgaben verkürzen will oder sich zumindest damit abfindet. Abgaben sind dann verkürzt, wenn sie zu Unrecht zu niedrig oder gar nicht festgesetzt werden. 

Hier ein kleines Beispiel zur Abgabenhinterziehung:

Ein Unternehmer setzt seinen privaten Familienurlaub als Dienstreis ab und stellt somit private Ausgaben als Betriebsausgaben dar. Auch wenn er nicht die Absicht hat, Steuern zu verkürzen, sondern es nur ernstlich für möglich hält, dass dies nicht richtig ist und trotzdem so vorgeht, handelt er vorsätzlich und macht sich nach § 33 Abs 1 FinStrG strafbar.

Abgabenhinterziehung geht auch grob fahrlässig

Strafbar sind auch grob fahrlässig begangene Abgabenverkürzungen (§ 34 FinStrG). Grob fahrlässig handelt, wer ungewöhnlich sorgfaltswidrig handelt. Das nennt das Gesetz dann Abgabenverkürzung.

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