Die Abgabenverkürzung
Was ist die Abgabenverkürzung
Die Abgabenverkürzung ist die fahrlässige Variante der Abgabenhinterziehung. Es handelt sich hierbei um ein Finanzstrafvergehen. Die Abgabenverkürzung ist geregelt in § 34 FinStrG.
Grob fahrlässig begangene Abgabenverkürzungen (§ 34 FinStrG) sind strafbar. Grob fahrlässig handelt, wer ungewöhnlich sorgfaltswidrig handelt.
Wenn ein Unternehmer z.B. seine Buchhaltung dermaßen schlampig, dass er versehentlich private Ausgaben als betrieblich veranlasst geltend macht, dann verwirklicht er den Tatbestand des Abgabenverkürzung.