Der Zustellschein

Was versteht man unter einem Zustellschein?

Der Zustellschein ist ein Nachweis über die Zustellung. Der Zustellnachweis wird Zustellschein bzw. Rückschein genannt, den der Empfänger unterschreiben muss.

Das ZustG normiert in § 22 Abs 1: Die Zustellung ist vom Zusteller auf dem Zustellnachweis (Zustellschein, Rückschein) zu beurkunden.

Zustellschein-definition