Die Zurückverweisung

Was versteht man unter einer Zurückverweisung?

Im Zivilverfahrensrecht ist die Zurückverweisung ein Beschluss eines Rechtsmittelgerichts mit dem die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an ein Gericht unterer Instanz, das in dieser Sache bereits entschieden hat, zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung übertragen wird. Das Gericht an das die Sache zurückverwiesen wird muss sich an die Rechtsansicht des zurückweisenden Gerichts halten. Geregelt ist die Zurückverweisung in § 499 ZPO.

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