Der Zivilmakler

Was ist ein Zivilmakler?

Die österreichische Rechtsordnung unterscheidet zwischen Zivilmaklern und Handelsmaklern.

Zu den Unterschieden zwischen Handelsmakler und Zivilmakler gehört, dass der Handelsmakler gewerbsmäßig, also als Unternehmer auftritt, während der Zivilmakler auch nicht gewerbsmäßig tätig werden kann. Darüber hinaus vermittelt der Handelsmakler nur Verträge über solche Gegenstände, die zum Handelsverkehr gehören. Der Zivilmakler vermittelt aber nur solche Verträge, die nicht zwangsläufig zum Handelsverkehrs gehören, wie etwa Liegenschaften. Ein Handelsmakler kann grundsätzlich für beide Parteien des zu vermittelnden Handelsgeschäfts tätig werden. Hingegen wird der Zivilmakler in der Regel nur für eine Partei tätig.

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