Der Zeuge (Definition)

Was ist ein Zeuge?

Ein Zeuge ist jemand der in einem gerichtlichen oder Verwaltungsverfahren über seine eigenen Wahrnehmungen berichtet. Der Zeuge ist keine Partei.

Pflicht zur Zeugenaussage

Zeugen müssen in Straf- sowie in Zivilprozessen vor Gericht aussagen. Von der Zeugenpflicht gibt es nur wenige absolute Ausnahmen.

Die folgenden Personengruppen dürfen nicht als Zeugen vernommen werden:

  • Beschränkt wahrnehmungsfähige Personen (zB paranoid geisteskranke Personen)
  • Geistliche bezüglich aller Aussagen, die sie unter dem Beichtgeheimnis erfahren haben
  • Staatsbeamte, wenn sie das Amtsgeheimnis verletzen würden
  • Eingetragene Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz, wenn sie Inhalte wiedergeben müssten, die ihnen im Rahmen der Mediation bekannt wurden.

Zeugen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die Aussage verweigern. Sie müssen sich beispielsweise nicht äußern zu

  • Fragen, deren Beantwortung sie selbst oder ihre nahen Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen würde
  • Fragen, deren Beantwortung ihnen oder ihren nahen Angehörigen einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Nachteil bereiten würde
  • Dingen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt bzw. Rechtsanwalt anvertraut wurden
  • Dingen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Funktionär bzw. Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessenvertretung oder freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung in einer Arbeits- oder Sozialrechtssache anvertraut wurden
  • Fragen, die ihr Berufs- oder Geschäftsgeheimnis betreffen
  • Inhalten von Rechtsgeschäften, bei denen sie als Urkundsperson dabei waren (zB als Testamentszeuge)

Eine Ladung von Zeugen enthält, neben der Benennung der Parteien und einer kurzen Bezeichnung des Gegenstandes der Vernehmung, die Aufforderung, zu der in der Ladung angegebenen Tagsatzung zu erscheinen.

Die vom Gericht geladenen Zeugen sind verpflichtet, dieser Ladung Folge zu leisten. Es steht den Zeugen offen, Zeugengebühren in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen einen Ersatz für die entstandenen Reisekosten sowie eine Entschädigung für den Zeitaufwand, wenn sie durch die Befolgung der Zeugenpflicht einen Vermögensnachteil erleiden, das kann zB ein Verdienstausfall sein.

Zeugen, die im öffentlichen Dienst stehen, erhalten lediglich einen Ersatz der Reisekosten. Bei Angestellten besteht grundsätzlich eine Lohnfortzahlungspflicht des Dienstgebers.

Bei ungerechtfertigtem Ausbleiben kann eine Ordnungsstrafe verhängt werden und die Kosten, die durch das Ausbleiben entstanden sind, können den Zeugen auferlegt werden. Bei wiederholtem ungerechtfertigten Ausbleiben kann die Vorführung der Zeugen angeordnet werden.

Die Zeugen müssen weiters dem Gericht Fragen darüber, was sie gesehen, gehört oder erlebt haben, wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Falschaussage ist gerichtlich strafbar. Das gilt auch für das vorsätzliche Verschweigen von erheblichen Tatsachen oder das Vortäuschen von Unwissenheit.

Wenn ein Zeuge die Aussage ganz oder teilweise verweigern will, müssen die Gründe der Weigerung bekannt gegeben und glaubhaft gemacht werden.

Verweigert ein Zeuge unberechtigt die Aussage, kann das Gericht Geld- oder Haftstrafen verhängen. Die Haft darf allerdings nicht über den Zeitpunkt der Beendigung des Prozesses verlängert werden und in keinem Fall die Dauer von sechs Wochen überschreiten.

Der Zeuge bei Rechtsgeschäften

Andererseits gibt es auch Zeugen wenn es darum geht den Inhalt oder den Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu bezeugen ohne dabei selbst inhaltlich am Rechtsgeschäft beteiligt zu sein. Man denke dabei beispielsweise an den Testamentszeugen.

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