zahlungshalber
Was bedeutet zahlungshalber?
Unter “zahlungshalber” versteht man eine genehmigte Erbringung einer Leistung, die aber eine andere ist, als jene die ursprünglich geschuldet war. Dabei erlisch die ursprüngliche Forderung nur soweit, als der Gläubiger aus der Leistung auch tatsächlich befriedigt wird.
Unter dem Begriff “zahlungshalber” versteht man im Zusammenhang mit einer Abtretung (Zession) die Vereinbarung, dass der Schuldner eine zukünftige Forderung gegenüber einem Dritten an einen Gläubiger abtritt und dieser erst dann als befriedigt gilt, wenn die Zahlung beim Gläubiger durch den Dritten vollständig erbracht wurde. Die Zahlung per se ist dann bereits vereinbart, muss aber eben noch erfüllt werden.
Gleiches findet man z.B. auch bei Schecks. Diese werden zahlungshalber ausgestellt, d.h. der Scheckempfänger ist erst dann befriedigt, wenn die Zahlung durch den Aussteller nach Einreichung des Schecks auch erfolgte.
Anders ausgedrückt, wird einem Gläubiger etwas anderes gegeben, aus dem er sich hinsichtlich der ursprünglichen Schuld befriedigen kann. Durch das Erbringen einer Leistung zahlungshalber erlischt eine Schuld aber eben noch nicht.