Was ist das Talionsprinzip?

Unter dem Talionsprinzip, man sagt auch ius talionis , versteht man eine Regelung, der zufolge zwischen dem Schaden, der einem Opfer zugefügt wurde, und dem Schaden, der dem Täter zugefügt werden soll, ein Gleichgewicht angestrebt wird.

Der Begriff ius talionis besteht aus dem lateinischen ius, also “Recht” und lateinisch talio, was so viel wie “Vergeltung” im Sinne eines Ausgleichs, heißt. Der noch aus der Vorantike stammende, altorientalische Ausdruck „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ist davon beispielsweise ein Spezialfall, in dem dieses Gleichgewicht nach einer Körperverletzung durch Zufügen eines gleichartigen Schadens hergestellt werden soll („wie du mir, so ich dir“).

Vom Talionsprinzip ist die Spiegelstrafe zu unterscheiden, die eine Anknüpfung an Organe, mit denen die Tat begangen wurde, vornimmt, z. B. das Abhauen der Diebeshand.

Die Talion ist also ein Unterfall der Vergeltung, die auch solche Schädigungen eines Täters umfasst, die über die Talion hinausgehen, und ist zur Zeit der Privatstrafe, bei der die Bestrafung des Täters dem Opfer zugesprochen wurde, vom Schadensersatz kaum zu unterscheiden. Der hebräisch-biblische Kontext, in dem die Formel „Auge für Auge“ auftritt, und die jüdische Tradition widersprechen der Auslegung als Talionsprinzip.

Das Talionsprinzip findet sich im österreichischen Rech z.B. im UWG oder auch im Urheberrecht, beispielsweise bei der Urteilsveröffentlichung iSd § 85 UrhG.

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