Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist ein Begriff aus dem Versicherungs- und Haftungsrecht und bezeichnet den Teil eines Schadens, den der Schuldner oder Versicherte selbst zu tragen hat. Eine Forderung oder ein Anspruch auf Leistung aus einer Versicherung oder Haftung entsteht erst, wenn der entstandene Schaden diesen Selbstbehalt übersteigt. Im Gegensatz zur Schuldbegrenzung, bei der die Haftung des Schuldners auf einen Höchstbetrag beschränkt ist, setzt der Selbstbehalt eine Untergrenze, ab der der Schuldner oder Versicherte erst zur Kasse gebeten wird. Der Selbstbehalt dient dazu, Bagatellschäden auszuschließen und eine gewisse Schadensprävention durch den Schuldner zu fördern, da dieser einen Teil des Risikos selbst trägt.
Selbstbehalt in der Produkthaftung
Der Selbstbehalt kommt etwa im Produkthaftungsgesetz vor. Im Bereich der Produkthaftung wird bei Schäden, die durch ein Produkt verursacht werden gehaftet. Bei Personenschäden, also Schäden an der Gesundheit oder am Körper von Personen, ist diese Haftung in der Regel unbegrenzt. Das bedeutet, alle Kosten, die durch die Verletzung entstehen, müssen vom Unternehmer oder Hersteller getragen werden.
Im Gegensatz dazu gibt es bei Sachschäden, also Schäden, die an Eigentum entstehen, eine Einschränkung durch einen Selbstbehalt. Der Geschädigte muss einen Teil des Schadens, nämlich bis zu einem Betrag von 500 Euro, selbst tragen. Erst Schäden, die über diese Summe hinausgehen, werden vom Hersteller im Rahmen der Produkthaftung ersetzt. Dieser Selbstbehalt soll unter anderem verhindern, dass für geringfügige Sachschäden umfangreiche Haftungsansprüche geltend gemacht werden.