Was ist Sachbesitz? Wer ist Sachbesitzer? Ist es der Eigentümer, der Vermieter oder gar der Mieter?

Die Definition lautet wie folgt:

Sachbesitz hat derjenige, der die körperliche Sache innehat, wer also Inhaber der Sache ist und sie auch als die eigene behalten will, er hat also zusätzlich Besitzwillen. Eine tatsächliche Berechtigung ist irrelevant. Besitz ist ein Faktum.

Merken:

  • Innehabung einer körperlichen Sache und
  • Wille diese Sache als eigene zu behalten.
sachbesitz