Was ist eine Rechtslücke?
Unter einer Rechtslücke versteht man eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb der Rechtsordnung, dabei dient das gesamte positive Recht als Maßstab für die Bemessung. Eine Rechtslücke ist dann planwidrig, wenn der Gesetzgeber den ungeregelten Fall geregelt hätte, wenn er ihn bedacht hätte.
Dabei kommt es nicht auf die bloß subjektive Meinung eines Betrachters an, dass eine Regelung nicht vollständig ist. Die Rechtslücke kann sowohl von Anfang an bestehen als auch erst nach der Erlassung eines Gesetzes auftreten, weil sich zB Sachverhalte ergeben, an die, auf Grund von technischen Entwicklungen, bei der Gesetzgebung, gar nicht bedacht wurden. In diesem Fall spricht man von einer nachträglichen Rechtslücke. Rechtslücken können durch Analogie geschlossen werden.