Was ist der Rechtsfortwirkungsgedanke?
Unter Rechtsfortwirkungsgedanke versteht man den Grundgedanken im Schadenersatz- und Bereicherungsrecht. Ein beschädigtes oder beeinträchtigtes Recht des Geschädigten bzw. des Verkürzten wirkt im Schadenersatz- bzw Bereicherungsrecht fort.
Davon zu unterscheiden ist die Ausgleichsfunktion und die Präventionsfunktion.