Was ist der Rechtsfortwirkungsgedanke?

Unter Rechtsfortwirkungsgedanke versteht man den Grundgedanken im Schadenersatz- und Bereicherungsrecht. Ein beschädigtes oder beeinträchtigtes Recht des Geschädigten bzw. des Verkürzten wirkt im Schadenersatz- bzw Bereicherungsrecht fort.

Davon zu unterscheiden ist die Ausgleichsfunktion und die Präventionsfunktion.

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