Die Rechtsnanwaltskammer

Was ist die Rechtsanwaltskammer?

Die Rechtsanwaltskammer ist die Kammer der Rechtsanwälte. Sie ist als Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtet und sie besteht aus allen in die Liste der Rechtsanwälte eingetragenen Rechtsanwälten und den bei den Rechtsanwälten in praktischer Verwendung stehenden Rechtsanwaltsanwärtern (§ 22 RAO).

Die Rechtsanwaltskammer kümmert sich um die der Rechtsanwaltschaft zugesicherte Unabhängigkeit und Selbstverwaltung. Zu ihrer Zuständigkeit gehört die Zulassung von Rechtsanwälten, die Berufspflichtüberwachung sowie die Wahrnehmung, Förderung und Vertretung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwälte und der Rechtsanwaltsanwärter.

Die Rechtsanwaltskammer besteht aus mehreren Organen. Dazu gehören die Plenarversammlung, der Ausschuss, nicht jedoch die Disziplinargerichtsbarkeit, da diese durch den Disziplinarrat ausgeübt wird, der zwar von der Plenarversammlung bestellt wird, aber weisungsfrei ist. Die Rechtsanwaltskammer wird durch den Präsidenten bzw seine Stellvertreter nach außen vertreten.

Jedes Bundesland hat eine Rechtsanwaltskammer (§ 23 RAO). Für Agenden die das gesamte Bundesgebiet betreffen ist der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) zuständig.

Die Rechtsanwaltskammer hat (§ 23 Abs 4 RAO) eine Treuhandeinrichtung zu errichten sowie eine Versicherung zugunsten der Treugeber abzuschließen, die die Treuhandschaft über diese Einrichtung abwickelt. Der Bundesminister für Justiz hat ein Aufsichtsrecht.

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