Was versteht man unter “quota litis“?

Unter quota litis versteht man ein Erfolgshonorar, bei dem ein Anwalt im Falle des Obsiegens einen bestimmten Anteil der erstrittenen Forderung bekommt. Erlaubt ist aber eine Erfolgshonorarvereinbarung, die sich nicht auf einen Teil der ersiegten Summe bezieht, also keine “quota” enthält.

Vereinfacht gesagt, bekommt man einen bestimmten Anteil der zu erstreitenden Summe. Beträgt eine zu erstreitende Forderung beispielsweise € 100.000,– und vereinbart ein Anwalt eine – sitten- und standeswidrige – quota litis Vereinbarung von 10%, dann bekäme er bei Obsiegen ein Erfolgshonorar von € 10.000,–.

Sittenwidrigkeit der quota litis Vereinbarung

Eine Abrechnung des Honorars im Zuge einer quota litis Vereinbarung ist  § 879 Abs 2 Z 2 ABGB zufolge sittenwidrig und somit nichtig. Weiters ist diese Vorgehensweise für Rechtsanwälte auch standeswidrig.

Quota litis bei Prozessfinanzierern?

Bei Prozessfinanzierern gehört die quota litis ja geradezu zum Geschäftsmodell. Zur Finanzierung des Prozesses sowie der Nebenkosten lassen sich Prozessfinanzierer einen Teil der erstrittenen Summe versprechen. Als Rechtsanwalt sollte man daher darauf achten, dass kein zu enges Naheverhältnis zum Prozessfinanzierer besteht, um disziplinäre Problematiken zu vermeiden.

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