Was ist die Qualifikation im Zusammenhang mit dem Internationalen Privatrecht?
Im Internationalen Privatrecht klärt die Qualifikation, welche Bestimmung für einen bestimmten Sachverhalt maßgebend ist. Es geht also um die Ermittlung der richtigen Verweisungsnorm.
Folgt man der herrschenden Ansicht ist eine funktionale Qualifikation vorzunehmen, die sich nicht nur alleine nach dem Recht der lex fori und auch nicht nur nach der lex causae richtet.
Im Anwendungsbereich von Staatsverträgen und im Unionsrecht (Rom I, Rom II, Rom III, EuErbVO) ist die Rede von “autonomer Qualifikation“: Die Wertungen des eigenen materiellen Rechts haben für die Auslegung der Verweisungsnorm außer Betracht zu bleiben.