Was ist die Definition von lex fori?

Unter lex fori versteht man bei Fällen mit Auslandsbezug, das Recht des Gerichtsstaates, also des Staates in dem die Gerichte entscheiden.

Die lex fori kommt nur dann zur Anwendung, wenn

  • Internationales Privatrecht auf sie verweist oder
  • die Anwendung des fremden Rechts trotz Verweisung nicht in Betracht kommt

Siehe dazu auch die Begriffe: Eingriffsnormen und Vorbehaltsklausel

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