Pfandrang
Was versteht man unter Pfandrang?
Wird eine verpfändete Sache verwertet und haben mehrere Pfandgläubiger daran ein Pfandrecht, dann entscheidet der Pfandrang wer sich zuerst am Erlös befriedigen darf.
An einer Sache können also mehrere Pfandrechte begründet werden, ansonsten bräuchte man dann wohl auch keine Pfandränge.
Der Pfandrang richten sich nach dem sachenrechtlichen Prioritätsgrundsatz: Der zeitlich erste Pfandrechtserwerber steht im ersten Rang, der nächste im 2. usw.
Vereinfacht gesagt: First come, first serve.