Die passive Dienstleistungsfreiheit

Die passive Dienstleistungsfreiheit im EU-Kontext beschreibt das Recht, Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedslandes, Dienstleistungen aus einem anderen EU-Staat zu beziehen, ohne dass eine feste Betriebsstätte oder Niederlassung in diesem Staat erforderlich ist. Die Dienstleistungen können dabei verschiedenster Art sein, wie gewerbliche, freiberufliche und andere professionelle Services. Diese Regelung fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den freien Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union.

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