Die Parteistellung

Parteistellung” heißt, dass ein Betroffener die Möglichkeit hat, in einem Prozess seine subjektiven Rechte auszuüben. Dies geschieht durch die Nutzung der ihm gewährten Parteienrechte. Die Parteistellung ermöglicht es einer Person, aktiv auf eine behördliche Entscheidung Einfluss zu nehmen und gleichzeitig eine Kontrolle über die Tätigkeiten der Behörde auszuüben. Diese Rolle ist besonders wichtig, da sie sicherstellt, dass die Interessen und Rechte des Einzelnen in einem Verfahren angemessen berücksichtigt und vertreten werden.