Was ist das öffentliche Recht?

Wir unterscheiden ganz grundsätzlich zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht.

Diese Unterscheidung hat ihre Bedeutung in mehreren Hinsichten:

Privatrecht gehört grundsätzlich immer vor die Gerichte. Öffentliches Recht wird in 1. Instanz oft vor eigenen Verwaltungsbehörden und erst danach vor speziellen Verwaltungsgerichten vollzogen.

Die Gesetzgebungskompetenz bezüglich es Privatrechts liegt ausschließlich beim Bund (Art. 10 Abs 1 Z 6 B-VG).

Das Amtshaftungsgesetz ist nur anwendbar, wenn ein Organ in Ausübung öffentlich-rechtlicher Funktionen tätig war.

Zur der Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht gibt es drei Theorien

definition-öffentliches-recht