Was besagt die Interessentheorie?
Die Interessentheorie dient neben der Subjektstheorie und der Subjektionstheorie der Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht.
Will man also öffentliches Recht und Privatrecht theoretisch auseinander halten kann man sich der Interessentheorie bedienen.
Die Interessentheorie besagt grundsätzlich, dass öffentliches Recht eher im Interesse der Öffentlichkeit, also des Staates ist und die Belange des Staates behandelt, während das Privatrecht im Interesse des Einzelnen ist und Angelegenheiten zwischen Privaten regelt.
Klarerweise gibt es jeweils Ausnahmen.