Was ist ein Nutzer im Sinne des Digital Services Act?

Ein Nutzer im Sinne des DSA, also des Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste), eine EU Verordnung, ist gem. Artikel 3 litera b, jede natürliche oder juristische Person, die einen Vermittlungsdienst in Anspruch nimmt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen.

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