Wann spricht man von einem Mehrfach oder Doppelverkauf? Was sind die Konsequenzen?
Definition: Ein Mehrfach- oder Doppelverkauf liegt vor, wenn ein Verkäufer mehrere Kaufverträge über einen Kaufgegenstand abschließt.
Für den Eigentumserwerb gilt dann der Grundsatz prior tempore, potior iure, oder anders gesagt first come, first serve. Bei beweglichen Sachen wird der Käufer Eigentümer, der die Sache zuerst übernimmt. Bei unbeweglichen Sachen wird derjenige Eigentümer der zuerst ins Grundbuch eingetragen wird.
Die Reihenfolge der Titelgeschäfte ist dabei nicht ausschlaggebend. Da der Verkäufer naturgemäß nur einmal einem Käufer gegenüber erfüllen kann, entstehen Ansprüche der Erwerber, denen der Verkäufer nicht liefern kann und wir befinden uns im Bereich der Nichterfüllung.