Mahnung

Die “Mahnung” ist eine die Aufforderung, die von einem Gläubiger an einen Schuldner gerichtet wird, um die Erfüllung einer ausstehenden Verpflichtung oder Leistung innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu verlangen.

Es handelt sich um eine Aufforderung zur Leistungserbringung: Die Mahnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willensäußerung des Gläubigers, die den Schuldner dazu auffordert, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Fälligstellung der Leistung: Falls kein spezifischer Leistungstermin vereinbart wurde, dient die Mahnung dazu, die Fälligkeit der Leistung herbeizuführen. Der Begriff “Fälligkeit” bezieht sich hier auf den Zeitpunkt, zu dem die Leistung vom Schuldner verlangt wird.

Gerichtliche Mahnung: Neben der üblichen formellen Mahnung kann die Forderung des Gläubigers auch gerichtlich durchgesetzt werden, insbesondere durch eine Leistungsklage, wie in § 1334 ABGB festgelegt. Dies bedeutet, dass der Gläubiger das Recht hat, bei Nichterfüllung der Forderung rechtliche Schritte einzuleiten.

Insgesamt stellt die Mahnung ein wichtiges Instrument im Schuldrecht dar, das Gläubigern ermöglicht, ihre Ansprüche gegenüber Schuldnern geltend zu machen und gegebenenfalls rechtlich durchzusetzen.

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