Machtwechsel

Was besagt ein Machtwechsel im Mietrecht?

Wenn ein Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit sein Unternehmen zur Fortführung veräußert, tritt der Erwerber ex lege in das Mietverhältnis ein. Die Rede ist das vom Eintrittsrecht gem. § 12a MRG.

Der Vermieter darf nun den Mietzins auf den angemessen Betrag anheben.

Gem. § 12a Abs 3 MRG kann das der Vermieter auch dann, wenn der Hauptmieter eine juristische Person ist und sich darin die rechtlichen oder wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten entscheidend verändern. Dann spricht man von einem Machtwechsel. Das ist beispielsweise bei Veräußerung der Mehrheit der Anteil an der Gesellschaft der Fall.

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