Machthaber

Machthaber” bezeichnet jemanden, der eine Vollmacht oder einen Auftrag erhalten hat, um im Namen einer anderen Person oder einer juristischen Person zu handeln. Dieser Begriff wird in zwei Hauptkontexten verwendet:

  • Beauftragter oder Bevollmächtigter: In diesem Fall ist der ‘Machthaber‘ jemand, der von einer anderen Person autorisiert wurde, bestimmte Aufgaben oder Entscheidungen auszuführen. Die Schlüsselbegriffe hier sind zum Beispiel ‘Bevollmächtigter’, ‘Rechtsvertreter’ oder ‘autorisierte Person’. Diese Rolle beinhaltet die Ausübung von Befugnissen, die durch einen Auftrag bzw mittels Vollmacht übertragen wurden.
  • Zurechnung zur juristischen Person, Repräsentantenhaftung: Hier bezieht sich ‘Machthaber‘ auf eine Person, die handelt und Entscheidungen im Namen einer juristischen Person trifft, wie beispielsweise ein Geschäftsführer einer GmbH. Der Machthaber trägt in dieser Rolle Verantwortung und kann für seine Handlungen im Rahmen seiner Vertretungsbefugnisse rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

In beiden Fällen steht der Begriff ‘Machthaber‘ für eine Schlüsselposition in rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen, in der Macht und Verantwortung übertragen werden.

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