Die liberatorische (befreiende) Schenkung

Eine liberatorische Schenkung, auch befreiende Schenkung genannt, ist eine Form der Schenkung, bei der der Schenkende auf eine ihm zustehende Forderung verzichtet. Dies bedeutet, dass der Schenkende einen Anspruch, den er gegenüber einer anderen Person hat, unentgeltlich aufgibt. Ein typisches Beispiel dafür ist der unentgeltliche Erlass einer Schuld.

Im Gegensatz zur obligatorischen Schenkung, die eine Verpflichtung zur Übergabe eines Gegenstands oder Rechts beinhaltet, ist die liberatorische Schenkung mit der bloßen Vereinbarung bereits vollzogen. Es ist kein weiterer Akt wie die Übergabe eines Gegenstandes erforderlich. Zudem unterliegt diese Art der Schenkung keiner besonderen Formpflicht, was bedeutet, dass sie nicht unbedingt schriftlich fixiert oder anderweitig formalisiert werden muss.

Die liberatorische Schenkung ist somit eine unkomplizierte und formfreie Art, eine Schuld oder Forderung zu erlassen und stellt eine unmittelbare Vermögensverschiebung dar. Schuldet etwa ein Sohn seinem Vater 2.000 Euro, dann kann der Vater auf die Rückzahlung der 2.000 Euro wirksam verzichten, ohne dass er eine bestimmte Form einhalten müsste. Der Vater schenkt somit dem Sohn die 2.000 Euro.

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