Das Kanzleikonto

Was ist das Kanzleikonto?

Beim Kanzleikonto handelt es sich um das Konto des Rechtsanwaltes bzw. der Kanzlei. Vom Kanzleikonto streng zu trennen ist das sog. Anderkonto. Anders als beim Anderkonto darf das Kanzleikonto nicht auf dem Briefpapier der Kanzlei erscheinen. Dadurch soll vermieden werden, dass Fremdgelder, insbesondere Zahlungen von oder für den Klienten, mit Geldern der Kanzlei vermischt werden.

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