Was ist die Grundnorm?
Im Rahmen des Stufenbaus der Rechtsordnung tritt die Frage auf, wie man die Geltung der Verfassung erklärt.. Man behilft sich mit der sog. Grundnorm
Die Grundnorm ist eine rechtstheoretische Annahme. Sie wurde von Hans Kelsen geprägt. Sie ist ein Zentralbegriff der von ihm geprägten Reinen Rechtslehre. Sie existiert um eine Geltung der höchsten positiven Norm, also der Verfassung, gedanklich durch die Fiktion einer weiteren Sollenskategorie zu begründen.
Dem positivistischen Gedanken folgend hat die Grundnorm folgende Kennzeichen:
- Sie ist eine reine rechtstheoretische Annahme und ist kein Teil des positiven Rechts
- Sie hat ausschließlich geltungsbegründende Funktion. Sie rechtfertigt die Verfassung nicht auf moralischer Ebene. Sie postuliert keinen Rechtsbefolgungsanspruch. Sie hat auch keinen Inhalt. Wobei das die Rechtsphilosophie anders sieht, als der Rechtspositivismus
Zentrales Problem bei der Grundnorm ist der mittelbare Bezug der Sollensbegründung auf das Sein durch das Kriterium der Wirksamkeit.