gewerblicher Nutzer (P2B-VO)
Was ist ein gewerblicher Nutzer im Sinne der P2B-VO?
Der Begriff “gewerblicher Nutzer” ist legaldefiniert in Artikel 2 Z 1 P2B-VO. Demnach ist ein gewerblicher Nutzer jede im Rahmen einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelnde Privatperson oder jede juristische Person, die über Online-Vermittlungsdienste und für Zwecke im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbietet.
Die gesamte P2B-VO und natürlich auch den einschlägigen Artikel kann man hier nachlesen.