Was bedeutet Gesamtvertretung? Wie funktioniert die Gesamtvertretung?
Wenn für ein Rechtssubjekt mehrere Personen vertretungsbefugt sind, können sie Einzelvertreter oder Gesamtvertreter sein. Dabei kann gesetzlich oder vertraglich geregelt sein, dass bei Gesamtvertretung, alle Vertretungsakte nur dann wirksam sind, wenn die Vertreter den Akt alle zusammensetzen. Das muss aber nicht unbedingt gleichzeitig erfolgen.
Das Erfordernis der Gesamtvertretung beschränkt also die Vertretungsmacht. Das wird häufig auch so gewollt. Prominentes Beispiel ist hier das Kapitalgesellschaftsrecht, wo durch Gesetz bzw. durch Satzungen die aktive Vertretungsbefugnis des Leitungsorgans, z. B. der Vorstand einer Aktiengesellschaft nur in Gesamtvertretung agieren darf.