Die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung (auch unionsrechtskonforme oder EU-rechtskonforme Auslegung)
Die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung oder Interpretation ist ein wichtige Gesetzesauslegungsregel. Dieses Prinzip besagt, dass nationale Rechtsnormen im Lichte des übergeordneten Gemeinschaftsrechts – also des Rechts der Europäischen Union – ausgelegt werden müssen. Dies stellt sicher, dass das nationale Recht nicht im Widerspruch zum EU-Recht steht.
Die systematische Auslegung bzw Interpretation, zu der die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung zählt, betrachtet die Einordnung einer Norm innerhalb des gesamten Rechtssystems. Im Kontext des EU-Rechts bedeutet dies, dass österreichische Gesetze nicht nur mit den europäischen Verordnungen übereinstimmen müssen, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, sondern auch mit den Richtlinien der EU konform sein müssen. Richtlinien sind Rechtsakte, die Ziele für die Mitgliedstaaten vorgeben, wobei die Staaten bei der Umsetzung in nationales Recht einen gewissen Spielraum haben.
Das Ziel der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung ist es, eine harmonische und widerspruchsfreie Rechtsanwendung innerhalb der EU zu gewährleisten. Dies trägt dazu bei, die Rechtssicherheit zu stärken und die einheitliche Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung die Bedeutung der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung nationaler Gesetze betont, um die volle Wirksamkeit und den Vorrang des EU-Rechts zu gewährleisten.