Das Gemeinschaftsrecht

Das Gemeinschaftsrecht, auch als Europarecht bekannt, ist der rechtliche Rahmen, der die Europäische Union (EU) und die früheren Europäischen Gemeinschaften regelt. Es besteht aus zwei Hauptkomponenten: dem Primärrecht und dem Sekundärrecht.

  1. Primärrecht: Dies umfasst die grundlegenden Verträge, die die Basis der EU bilden. Dazu gehören der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und andere grundlegende Rechtsakte. Diese Verträge legen die grundlegenden Prinzipien, Werte und Ziele der EU fest und definieren die Zuständigkeiten und das Funktionieren ihrer Organe.
  2. Sekundärrecht: Das Sekundärrecht leitet sich vom Primärrecht ab und umfasst Rechtsakte, die von den Organen der EU erlassen werden, um die in den Verträgen festgelegten Ziele zu erreichen. Dies beinhaltet Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen. Verordnungen haben allgemeine Geltung und sind in allen ihren Teilen verbindlich und direkt in jedem Mitgliedstaat anwendbar. Richtlinien hingegen sind für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlassen jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

Das Gemeinschaftsrecht hat in der Regel Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass im Falle eines Konflikts zwischen einem europäischen Rechtsakt und einer nationalen Rechtsvorschrift der europäische Rechtsakt Vorrang hat. Diese Doktrin des Vorrangs des EU-Rechts ist ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts und wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs etabliert.

Das Gemeinschaftsrecht spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der politischen und rechtlichen Landschaft in Europa und beeinflusst eine Vielzahl von Bereichen, von der Handelspolitik bis hin zu Umweltstandards und Bürgerrechten.

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