Was versteht man unter Fruchterwerb?
Der Fruchterwerb im juristischen Sinne ist ein Fall des originären Eigentumserwerbs. Früchte stehen grundsätzlich im Eigentum des Eigentümers der Muttersache.

Der Fruchterwerb im juristischen Sinne ist ein Fall des originären Eigentumserwerbs. Früchte stehen grundsätzlich im Eigentum des Eigentümers der Muttersache.