Der drittfinanzierte Kauf

Der drittfinanzierte Kauf ist eine spezielle Form des Kreditkaufs, bei dem Verkäufer und Kreditgeber unterschiedliche Personen sind. Diese Art des Kaufs wird als drittfinanzierter Kauf im engeren Sinn bezeichnet, wenn zwischen dem Finanzierer (Kreditgeber) und dem Verkäufer eine Verbindung besteht. Eine solche Verbindung liegt vor, wenn der Finanzierer rechtlich mit dem Verkäufer verbunden ist oder beide regelmäßig bei Finanzierungen zusammenarbeiten.

2 Arten des drittfinanzierten Kaufes

In der Praxis gibt es hauptsächlich zwei Arten der Drittfinanzierung: die Abtretungskonstruktion (Absatzfinanzierung) und die Darlehenskonstruktion (Konsumfinanzierung). Bei der Abtretungskonstruktion tritt der Verkäufer seine Kaufpreisforderung an den Finanzierer ab, sodass für den Käufer das Rechtsgeschäft einheitlich bleibt. Bei der Darlehenskonstruktion entsteht neben der Kaufpreisforderung eine separate Kreditforderung des Finanzierers gegenüber dem Käufer, was zu einer Aufspaltung des Rechtsgeschäfts führt.

Diese Aufspaltung kann problematisch sein, wenn Einwände aus dem Kaufvertrag nicht auf den Darlehensvertrag übertragbar sind. Um solche Probleme zu vermeiden, gibt § 13 Verbraucherkreditgesetz (VKrG) dem Käufer das Recht auf Einwendungsdurchgriff. Dies ermöglicht es dem Käufer, Einwände, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, auch im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag geltend zu machen, also gegenüber dem Darlehensgeber. Die Vorgängerbestimmung zu § 13 VKrG war der mittlerweile aufgehobene § 18 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

drittfinanzierter Kauf DEFINITION