Die Doppelehe (oder auch Bigamie)

Bigamie, auch bekannt als Doppelehe, ist in Österreich streng verboten und führt zur Nichtigkeit der Ehe. Dieses Verbot ist im österreichischen Ehegesetz (§ 8 EheG) verankert und unterstreicht das Prinzip der Monogamie, also der Einehe. Die Doppelehe wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Ehegesetze betrachtet, wobei eine während einer bestehenden Ehe geschlossene zweite Ehe rechtlich unwirksam ist. Dieses Verbot soll die Rechtsordnung der Ehe und die Integrität familiärer Beziehungen schützen.

Eine Ehe ist nichtig, wenn ein Teil zur Zeit ihrer Schließung mit einer dritten Person in gültiger Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebte (§ 24 EheG).

doppelehe-bigamie-definition