Dicta et promissa

Dicta et promissa” bezieht sich auf die ausdrücklich vereinbarten Merkmale oder Eigenschaften einer gelieferten Ware. Falls diese zugesicherten Eigenschaften bei der Lieferung fehlen oder unzureichend sind, wird dies als Mangel der Sache betrachtet. In solchen Fällen erhält der Käufer oder Empfänger Gewährleistungsansprüche. Diese Regelung ist besonders relevant im Vertragsrecht, da sie die Einhaltung der vertraglich festgelegten Qualität und Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistung sicherstellt. Dadurch wird dem Käufer Schutz vor unerwarteten oder unangemessenen Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen gewährt.

Dicta-et-promissa Erklärung Vertragsrecht