derivativer Eigentumserwerb

Der derivative Eigentumserwerb bezieht sich auf den Erwerb von Eigentum, der auf der Übertragung durch eine vorherige Eigentümerin oder einen vorherigen Eigentümer beruht. Im Unterschied zum originären Eigentumserwerb, wo das Eigentum erstmalig erworben wird, geht hierbei ein bestehendes Eigentumsrecht auf eine andere Person über. Für eine rechtsgültige Übertragung müssen zwei Hauptelemente vorhanden sein: ein rechtlicher Grund (Titel) und eine entsprechende Übertragungsform (Modus). Der Übertragende muss in der Regel die Berechtigung zum Eigentum haben. In bestimmten Fällen ist jedoch auch ein Eigentumserwerb von einer nicht berechtigten Person möglich, wenn der Erwerbende in gutem Glauben handelt, also nicht weiß, dass die übertragende Person nicht berechtigt ist. In so einem Fall spricht man von gutgläubigen Eigentumserwerb.

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