Was ist die condictio indebiti?

condictio indebiti – Leistungskondiktion wegen irrtümlicher Zahlung einer Nichtschuld

Die condictio indebiti ist nichts anderes als eine Leistungskondiktion wegen irrtümlicher Zahlung einer Nichtschuld. Sie ist in § 1431 ABGB geregelt.

Voraussetzung für die condictio indebiti ist, dass eine bezahlte Verbindlichkeit in Wahrheit nicht bestanden hat und der Leistende nur irrtümlich geleistet hat. Sie ist auch unabhängig davon anwendbar, ob der Irrtum vom Zahlenden selbst verschuldet wurde.

Die condictio indebiti steht jedoch nicht zu, wenn eine bloß eine noch nicht fällige Schuld besteht oder auch eine Naturalobligation vorliegt. Da ist der Anspruch ja grundsätzlich auch berechtigt.

condictio-indebiti-definition