Die Anklageschrift
Wenn nach ausreichender Klärung eines Delikts die Verurteilung einer beschuldigten Person wahrscheinlich erscheint, wird von der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift verfasst. Diese Schrift ist ein wesentliches Dokument im Strafprozess und leitet das Hauptverfahren ein. Eine Anklageschrift muss folgende wesentliche Informationen enthalten:
- Identität der Angeklagten: Der vollständige Name der angeklagten Person sowie weitere persönliche Angaben.
- Beschreibung der vorgeworfenen Handlungen: Detaillierte Angaben über Ort, Zeit und Umstände der behaupteten Straftat.
- Relevante Gesetzesbestimmungen: Die spezifischen Gesetze, gegen die mit den vorgeworfenen Handlungen verstoßen worden sein soll.
- Beweismittel: Eine Auflistung der Beweise, die die Anklage unterstützen.
- Zuständiges Gericht für die Hauptverhandlung: Angabe des Gerichts, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll.
- Zusammenfassung und Beurteilung des Sachverhalts: Eine Gesamtbewertung der Situation und der Beweislage durch die Staatsanwaltschaft.
Mit der Einreichung der Anklageschrift bei Gericht beantragt die Staatsanwaltschaft formell die Durchführung einer Hauptverhandlung, um über die Schuld oder Unschuld der angeklagten Person zu entscheiden.