Der Angeklagte
Als Angeklagten bezeichnet man den Beschuldigten, gegen den Anklage erhoben worden ist.
Mit der Einreichung der Anklageschrift oder des Strafantrages bei einem Strafgericht durch die Staatsanwaltschaft beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Ab diesem wichtigen Schritt in einem Strafprozess ändert sich die rechtliche Bezeichnung der Person, gegen die ermittelt wird: Aus einer verdächtigen oder beschuldigten Person wird nun formell eine angeklagte Person. Diese Änderung markiert den Übergang von der Ermittlungs- zur Gerichtsphase, in der die angeklagte Person sich vor Gericht für die ihr vorgeworfenen Handlungen verantworten muss.
Merken: Vor Erhebung der Anklage nennt man ihn also Beschuldigter, danach Angeklagter!