Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten

Was versteht man unter Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten?

Der Legaldefinition des Artikel 2 Z 3 P2B-VO zufolge ist ein “Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten” jede natürliche oder juristische Person, die gewerblichen Nutzern Online-Vermittlungsdienste bereitstellt oder zur Bereitstellung anbietet;

Die gesamte P2B-VO findest du hier.

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