Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten
Was versteht man unter Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten?
Der Legaldefinition des Artikel 2 Z 3 P2B-VO zufolge ist ein “Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten” jede natürliche oder juristische Person, die gewerblichen Nutzern Online-Vermittlungsdienste bereitstellt oder zur Bereitstellung anbietet;
Die gesamte P2B-VO findest du hier.