Anbieter von Online-Suchmaschinen
Was versteht man unter Anbieter von Online-Suchmaschinen iSd P2B-VO?
Gem. Art 2 Z 6 versteht man unter „Anbieter von Online-Suchmaschinen“ eine natürliche oder juristische Person, die Verbrauchern Online-Suchmaschinen bereitstellt oder zur Bereitstellung anbietet.
Die gesamte P2B-VO findet ihr hier.