Die Amnestie

Was versteht man unter einer Amnestie im rechtlichen Sinne?

Die Amnestie ein Gnadenakt des Staates, der einer einer gesamten Gruppe nicht definierter Rechtsbrecher mittels Gesetz gewährt wird. Sie kann in Nachsicht, Milderung oder Umwandlung einer Strafe bzw. des Strafrests äußern.

Der Begriff Amnestie kommt übrigens aus dem Altgriechischen und bedeutet soviel wie „Vergessen“, “Vergebung”.

Amnestie bezieht sich immer auf Straftaten, die in der Vergangenheit liegen. Zu unterscheiden ist die Amnestie von der Begnadigung. Begnadigt können immer nur einzelne Straftäter werden.

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