Die Akzessorietät

Was versteht man unter “Akzessorietät“?

Akzessorietät im Zivilrecht

Unter der Akzessorietät im Zivilrecht versteht man, dass eine zivilrechtliche Verpflichtung vom Bestehen einer Hauptschuld abhängig ist. So ist es in der Regel etwa bei einer Bürgschaft.

Akzessorietät im Strafrecht

Im Strafrecht bedeutet Akzessorietät eine Voraussetzung zur Strafbarkeit einer Person, die einen sonstigen Beitrag zu einer Straftat geleistet hat.