Die Abolition (Niederschlagung)

Was ist die Aboltion?

Die Abolition ist die Niederschlagung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen eines Offizialdelikts durch den Bundespräsidenten. Es handelt sich also um die Einstellung des Strafverfahrens noch vor dem Gerichtsurteil.

In Österreich ist die Abolition in Art 65 Abs 2 lit c geregelt. Dem Bundespräsidenten steht es für Einzelfälle demnach u.a. zu:

  • die Begnadigung der von den Gerichten rechtskräftig Verurteilten,
  • die Milderung und Umwandlung der von den Gerichten ausgesprochenen Strafen,
  • die Nachsicht von Rechtsfolgen und die Tilgung von Verurteilungen im Gnadenweg,
  • ferner die Niederschlagung des strafgerichtlichen Verfahrens bei den von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlungen.
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