Die Abfertigungsrückstellung
Was ist die Abfertigungsrückstellung
Die Abfertigungsrückstellung ist in § 14 EStG geregelt. Die Abfertigungsrückstellung ist eine gesondert auszuweisende Bilanzposition mit Rückstellungscharakter. Die darf maximal 60% der fiktivem bzw. theoretischen Abfertigungsansprüche aus der Abfertigung alt zum Bilanzstichtag haben.