Die Abberaumung

Die Abberaumung bezeichnet im verfahrensrechtlichen Kontext die Aufhebung oder Absage einer angesetzten mündlichen Verhandlung oder Tagsatzung. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie etwa bei unvorhergesehenen Umständen, zu denen beispielsweise die Krankheit von beteiligten Richtern, Sachverständigen, Rechtsanwälten, Parteien oder Zeugen zählen kann. Auch andere Gründe, wie etwa außergerichtliche Einigungen zwischen den Streitparteien oder die vollständige Begleichung einer Schuld, können zu einer Abberaumung führen.

Im Falle einer Abberaumung können die beteiligten Parteien oder andere Verfahrensbeteiligte in der Regel bei der zuständigen Gerichtskanzlei anrufen, um den genauen Grund für die Absage zu erfragen. Sollte das Gerichtsverfahren fortgesetzt werden, werden die Beteiligten normalerweise erneut per Post zu einer neuen Verhandlung geladen. Die Abberaumung ist somit ein flexibles Instrument im Gerichtsprozess, das auf unerwartete Veränderungen oder Entwicklungen reagieren kann.

Abberaumung-Definition