Der Abbauvertrag

Was versteht man unter einem Abbauvertrag? (Definition)

Bei Abbau denkt man wahrscheinlich gleich an den Abbau von Rohstoffen. Tatsächlich geht es bei einem Abbauvertrag um den Abbau von Rohstoffen, bei entgeltlicher Überlassung von Liegenschaften. Im Rahmen eines solchen – idR – Dauerschuldverhältnisses verringert sich die Substanz des Grundstückes. Deshalb ist ein Abbauvertrag kein reiner Bestandsvertrag, denn er enthält Elemente des Kaufs und Elemente der Pacht, womit der Abbauvertrag als gemischter Vertrag zu betrachten ist.

Abbauvertrag, Bergbauvertrag oder Rohstoffgewinnungsvertrag

Ein Abbauvertrag, auch bekannt als Bergbauvertrag oder Rohstoffgewinnungsvertrag, kann auch als rechtlicher Rahmen gesehen werden, der die Bedingungen für den Abbau von Bodenschätzen wie Mineralien, Erze, Kohle oder anderen wertvollen geologischen Materialien aus der Erde festlegt. In einem solchen Vertrag werden in der Regel die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien geregelt, einschließlich des Bergbauunternehmens und des Grundstückseigentümers oder der Regierung des Landes, in dem sich die Ressourcen befinden.

Inhalt des Abbauvertrages?

Dieser Vertrag kann Aspekte wie den Umfang der Abbaurechte, die Dauer des Vertrags, finanzielle Konditionen wie Abgaben, Lizenzgebühren oder Mieten, Umweltschutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften und die Verteilung von Risiken und Gewinnen zwischen den Parteien abdecken. Der Abbauvertrag ist entscheidend, um einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Abbau von Bodenschätzen zu gewährleisten und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten zu schaffen.

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