Der Abbauvertrag
Was versteht man unter einem Abbauvertrag?
Bei Abbau denkt man wahrscheinlich gleich an den Abbau von Rohstoffen. Tatsächlich geht es bei einem Abbauvertrag um den Abbau von Rohstoffen, bei entgeltlicher Überlassung von Liegenschaften. Im Rahmen eines solchen – idR – Dauerschuldverhältnisses verringert sich die Substanz des Grundstückes. Deshalb ist ein Abbauvertrag kein reiner Bestandsvertrag, denn er enthält Elemente des Kaufs und Elemente der Pacht, womit der Abbauvertrag als gemischter Vertrag zu betrachten ist.