a priori”

a priori” bedeutet von vornherein. Im Gegensatz dazu bedeutet “a posteriori” soviel wie im nachhinein.

Ursprünge und Hintergründe des Begriffs “a priori

Der Begriff “a priori” hat eine reiche und facettenreiche Geschichte in der Philosophie und Epistemologie. Ursprünglich aus der scholastischen Philosophie stammend, wo er die aristotelische Unterscheidung zwischen “proteron” und “hysteron” (Bedingung und Bedingtes) übersetzt, hat sich seine Bedeutung im Laufe der Zeit entwickelt:

  • Historische Entwicklung: Der Ausdruck “a priori” trat im 16. Jahrhundert in die deutsche Fachsprache ein, indem er aus der scholastischen Tradition übernommen wurde.
  • Neuere Philosophie: In der neueren Philosophie, insbesondere seit Immanuel Kant, bezieht sich “a priori” auf eine epistemische Eigenschaft von Urteilen. A priori Urteile können ohne Bezugnahme auf Erfahrung gefällt werden. Sie sind entweder Bedingungen der Erfahrung oder aus diesen abgeleitet. Dies steht im Gegensatz zu a posteriori Urteilen, die auf Erfahrung basieren.
  • Analytische Urteile: Im Allgemeinen werden alle analytischen Urteile als a priori betrachtet. Dies bedeutet, dass ihre Wahrheit durch logische Analyse ermittelt werden kann, ohne auf empirische Beweise zurückgreifen zu müssen.
  • Apriorisches Wissen: Abgeleitet von dieser philosophischen Nutzung, bezieht sich apriorisches Wissen auf Erkenntnisse, die unabhängig von der Erfahrung sind. Dies steht im Gegensatz zu empirischem Wissen, das durch sinnliche Wahrnehmung gewonnen wird.
  • Alltagssprache und fachsprachlicher Kontext: In der Umgangssprache und in verschiedenen Fachsprachen wird “a priori” verwendet, um Sachverhalte zu beschreiben, die „von vornherein“ aufgrund bestimmter Bedingungen feststehen.

Diese verschiedenen Verwendungen des Begriffs “a priori” spiegeln seine zentrale Bedeutung in der Geschichte der Philosophie und seine anhaltende Relevanz in der Diskussion über die Natur des Wissens und der Erkenntnis wider.

“A priori” – Erkenntnisgewinnung

A priori” bezeichnet in der Rechtsphilosophie eine Art der Erkenntnisgewinnung, bei der Verstandesbegriffe wie “Freiheit”, “Recht” und “Gerechtigkeit” unabhängig von sinnlichen Erfahrungen erfasst werden. Diese Form der Erkenntnis beruht auf reinen Vernunftschlüssen und ist somit frei von jeder empirischen Erfahrung. Im Kontext der Philosophie, insbesondere in den Werken von Immanuel Kant, wird der Unterschied zwischen a priori und a posteriori Erkenntnissen betont. A priori Erkenntnisse sind absolut und unbedingt, da sie nicht auf sinnlicher Wahrnehmung basieren, sondern auf dem inneren Verstandesvermögen. Die Fähigkeit, a priori Urteile zu fällen, ist entscheidend für das Verständnis von abstrakten und universellen Konzepten im Bereich der Ethik und Rechtsphilosophie.

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